Kriterienkatalog für die Anerkennung zur Arche-Schule (Stand 2026)


Hintergrund
Viele Menschen wissen, dass Wildpflanzen und Wildtiere aussterben, aber nur wenigen ist bekannt, dass Ähnliches auch gleich nebenan in der Landwirtschaft mit Kulturpflanzen und Haustierrassen passiert. Wenige Hochleistungs-sorten und -rassen produzieren heute die Nahrungsmittel der Menschheit. Laut FAO-Bericht sind 17 % der Nutztierrassen weltweit vom Aussterben bedroht, d.h. an Klima und Standort angepasste Rassen, die ein genetisches Erbe und Kulturgut darstellen. Allein in Deutschland stehen mehr als 170 Nutztierrassen auf der Roten Liste der GEH. Während einem immer größeren Teil der Bevölkerung der Zugang zur und ein Grundverständnis für die Landwirtschaft fehlen und der Klimawandel fortschreitet gewinnt die Bildung für Nachhaltige Entwicklung an Be-deutung.


Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) engagiert sich seit 1981 für die Lebenderhaltung der Nutztierrassen. Das Arche-Projekt wurde im Jahr 1995 von der GEH ins Leben gerufen und umfasst bundesweit im Jahr 2025 bereits über 100 Arche-Höfe, über 25 Arche-Parks, 2 Arche-Dörfer und 3 Arche-Regionen. Neben der aktiven Zuchtarbeit bedarf es einer breiten Öffentlichkeitsarbeit. Als ein weiterer, unabhängiger Zweig des Arche-Projektes wurden ein pädagogisches Konzept und Bildungsmaterial für den Besuch von Schulklassen auf Betrieben mit alten Nutztierrassen entwickelt. 2022 wurden in der Pilot-Phase die ersten Arche-Schulen in Hessen und Niedersachsen anerkannt, seit 2026 können bundesweit Zuchtbetriebe Arche-Schule werden.


Die Arche-Schule
Arche-Schulen verstehen sich als außerschulische Lernorte, die alte Haus-und Nutztierrassen, Landwirtschaft und Tierzucht erlebbar machen. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf der Vielfalt der Nutztierrassen und damit in Verbindung stehenden gesamtgesellschaftlichen Themen wie Biodiversität, nachhaltige Ernährungssicherung, bewusster Konsum und Vermarktung. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche ebenso wie interessierte Erwachsene.
Mindestanforderungen für die Anerkennung als Arche-Schule
Eine Arche-Schule muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, um dem Bildungsauftrag für interessierte Personen hinsichtlich der Erhaltung der Vielfalt alter Nutztierrassen gerecht zu werden.

  1. Mitgliedschaft in der GEH
    Der*die Antragsteller*in muss zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens 6 Monate Mitglied in der GEH sein. In dieser Zeit soll er*sie nach Möglichkeit die Struktur und die Erhaltungsarbeit der GEH kennen lernen, aktiv an GEH-Treffen und/oder Ausstellungen teilnehmen und eigene Ideen in die Arbeit der GEH einfließen lassen.

  2. Betrieb
    Zur Arche-Schule können landwirtschaftliche Betriebe und andere Einrichtungen (z.B. Tierparks) ernannt werden. Alte und gefährdete Nutztierrassen, die auf der Roten Liste der bedrohten Nutztierrassen der GEH stehen, werden dort gezüchtet, genutzt und in den Betriebsablauf eingebunden.
    Die Ernennung zur Arche-Schule schließt die parallele Haltung von sogenannten Wirtschaftsrassen nicht aus. Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Anlage und Tieren wichtig. Die Hofstelle, an der das pädagogische Programm durchgeführt wird, muss über die entsprechende Ausstattung, beispielsweise zugängliche Toiletten und Handwaschgelegenheiten verfügen.
    Aufenthalte von Hofgästen müssen versicherungsrechtlich abgeklärt sein.

  3. Pädagogische Qualifikation
    Voraussetzung für die Durchführung von Arche-Schule-Hofbesuchen ist eine Qualifikation im pädagogischen Bereich. Als solche zählen fachbezogene Qualifikationen, z. B. auch Lehrgänge der Landwirtschaftskammern oder ähnlicher Einrichtungen zu Bauernhofpädagogik oder Grundqualifizierungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof (BAGLoB e.V.). Die Qualifikation darf länger als 5 Jahre zurück liegen, sofern in der Zwischenzeit aktiv am Lernort Bauernhof gearbeitet wurde. Bei Personalwechsel innerhalb einer anerkannten Arche-Schule nimmt die neu hinzugekommene Person an einer Qualifizierungsschulung teil. Nachweislich langjährige Erfahrung im Bildungsumfeld kann berücksichtigt werden.

  4. Konzeption der Arche-Schule
    Die Arche-Schule hat ein betriebsspezifisches Konzept für Besuchergruppen. Dieses kann unterschiedliche Alters-gruppen ansprechen und verwendet ausgewählte/ passende Materialien und Bausteine aus dem Bildungsmaterial der GEH, mindestens das Nutztierpuzzle.
    Neue Arche-Schulen werden praxisnah in den Umgang mit dem Material eingeführt. Dafür ist die Teilnahme an einer Qualifizierungsschulung verpflichtend, welche die GEH nach Bedarf anbietet.
    Das Bildungsmaterial (Nutztierpuzzle etc.) wird im Auftrag der GEH gefertigt und an Arche-Schulen zum Selbst-kostenpreis vertrieben bzw. zur Verfügung gestellt. Die Vervielfältigung des Materials ist der GEH vorbehal-ten.Verbrauchsmaterial darf von den Arche-Schulen kopiert bzw. nachgefertigt werden.

  5. Tierhaltung
    Besucher*innen sollen ein positives Bild zur artgemäßen Haltung, zum art- und rassetypischen Einsatz im landwirt-schaftlichen Umfeld, einer nachhaltigen Verwendung sowie gezielter Zucht und Erhaltung von seltenen Nutztieren bekommen. Eine artgemäße Haltung der unterschiedlichen Tierarten entsprechend ihrer Bedürfnisse ist eine Grund-voraussetzung für die Ernennung zur Arche-Schule. Je nach Tierart gehört hierzu das Angebot eines ganzjährig verfügbaren Auslaufes, bzw. Weidegang im Sommer, sowie ein Stall oder Unterstand mit bequemer Liegefläche und freier Bewegung. Bis auf Ausnahmen (z.B. erwachsene männliche Tiere, abferkelnde Sauen, Hunde) sollen die Tiere in artgleichen Gruppen gehalten werden. Die Fütterung soll das artgemäße Verhalten berücksichtigen und auf die jeweilige Leistung der Tiere abgestimmt sein.
    Der Tierbesatz soll den zur Verfügung stehenden Flächen (Stall, Weide) angepasst sein. Eine Übernutzung der Flächen ist zu vermeiden. Als Richtwert kann ein Tierbesatz von 1,4 Großvieheinheiten (1 GV = 500 kg Lebend-gewicht) pro Hektar angesetzt werden.
    Eine betriebliche Eigenkontrolle des Tierwohls inkl. Dokumentation nach TierSchGes (§ 11 Abs. 8) sollte mindes-tens jährlich, optimalerweise halbjährlich erfolgen.
    Nicht tiergerechte Systeme wie dauerhafte Fixierungen (z.B. Käfighaltung, Anbindehaltung, Kastenstand) und Vollspaltensysteme sind für Arche-Schulen nicht zugelassen.
    In der Fütterung sollte ein möglichst hoher Anteil betriebseigener heimischer Futtermittel mit hohem Grundfutteranteil verwendet werden. Die Fütterung sollte entsprechend dem Bedarf und der Genügsamkeit der Landrassen ausgerichtet sein. Die überwiegende Fütterung mit energetisch hoch konzentrierten Leistungsfuttermitteln ist abzulehnen. Gentechnisch veränderte Futtermittel sollten nicht zum Einsatz kommen.

  6. Bewirtschaftung der Arche-Schule Flächen
    Im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft ist es wünschenswert, wenn eine Arche-Schule entsprechend der Vorgaben des Ökologischen Landbaus (z.B. EU-Öko-Verordnung (EWG 834/2007) oder ein Anbauverband) oder der Extensivierungsprogramme des jeweiligen Bundeslandes bewirtschaftet wird. Die entsprechenden Nachweise sind den Antragsunterlagen beizulegen.

  7. Tierartengruppen
    Es sollen unterschiedliche Tierarten, angelehnt an einen bäuerlichen Gemischtbetrieb präsentiert werden. Es muss mindestens eine gefährdete Nutztierrasse der Roten Liste der GEH aus mindestens einer der unten aufgeführten Tierartengruppen A, B oder C gehalten und im Herdbuch bzw. Zuchtverein gezüchtet werden.

    Gruppe A: Rind/Pferd/Schwein/Esel
    Gruppe B: Schaf/Ziege
    Gruppe C: Geflügel/Kaninchen/Biene/Hund

    Wobei eine Tierart allein aus Gruppe C mit nur einer Zuchtgruppe nicht ausreicht. Eine Vielfalt an gehaltenen Tierarten erhöht die Attraktivität der Arche-Schule.

  8. Zucht
    Arche-Schulen sollen vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen durch gezielte Zucht aktiv erhalten. Die Erhaltungs-zucht muss mit mindestens einer gefährdeten Rassen betrieben werden. Dabei muss diese Rasse im Herdbuch geführt werden. Bei den Kleintieren (Geflügel, Kaninchen, Bienen und Hunden) ist die Mitgliedschaft in einem Erhaltungszuchtring oder einer vergleichbaren Organisation ausdrücklich erwünscht. Die in Ziffer 9 geforderten Mindestbestandsgrößen beziehen sich auf die Anzahl der im Zuchtbuch zu führenden bzw. der züchterisch eingesetzten Tiere.
    Sofern keine entspredchende Organisation für die Nutztierrasse existiert, kann die Arche-Koordinatorengruppe nach Rücksprache mit dem jeweiligen Rassebetreuer auch eigene züchterische Aufzeichnungen der Arche-Schule anerkennen, wenn sie den Anforderungen einer sauber dokumentierten züchterischen Tätigkeit genügen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Züchtern der jeweiligen Rasse (u.a. gezielter Tieraustausch) nachgewiesen wird.
    Die Nachweise über die Mitgliedschaft in einer anerkannten Züchtervereinigung/ Organisation, sowie die dort gemeldeten Tiere sind mit dem Erstaufnahmeantrag vorzulegen.
    Der*die Züchter*in sollte bestrebt sein, als Zuchtziel die Erhaltung der jeweiligen Rasse mit ihren typischen Eigenschaften und Kennzeichen zu verfolgen. Die Begrenzung des Inzuchtzuwachses muss bei der Erhaltungszucht und der Auswahl der Paarungspartner innerhalb der jeweiligen Rasse ein wichtiges Kriterium sein.
    Die Zusammenarbeit und der gezielte Tieraustausch mit anderen Züchtern wird empfohlen. Der*die Züchter*in soll sich bei der Auswahl der Zuchttiere durch die Züchtervereinigungen, Rassedachverbände oder Rassebetreuer*in der GEH beraten lassen.

  9. Mindestbestandsgrößen der gehaltenen Rassen
    Um eine den züchterischen Belangen gerecht werdende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, gelten für die Rasse die nachstehenden Mindestbestandszahlen. Für weitere gehaltene gefährdete Rassen dienen die Mindestbestandszahlen als Orientierungshilfe.

     

     

    Anzahl bzw. Gruppen / Stämme je Rasse

     

    Gruppe

    Tierart

    männlich

    weiblich

    Anmerkungen

    A

    Pferd / Esel / Schwein

    0

    2

    Vatertierhaltung ist erwünscht *

    A

    Rind

    0

    3

    Vatertierhaltung ist erwünscht *

    B

    Schaf

    1

    8

     

    B

    Ziege

    1

    5

     

    C

    Huhn

    1

    5

    1 Zuchtstamm
    mit je 1 männlichen und 5 weiblichen Tieren

    C

    Gans / Ente

    1

    1

    1 Zuchtpaar
    mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier

    C

    Pute

    1

    2

    1 Zuchtstamm
    mit je 1 männlichen und 2 weiblichen Tieren

    C

    Kaninchen

    1

    2

     

    C

    Bienen

    3 Völker

     

    C

    Hund

    1

    Zuchttier mit Papieren oder Hütehund mit Zuchttauglichkeitsprüfung

    C

    Taube

    2

    2

    2 Zuchtpaare
    mit je 1 männlichen und 1 weiblichen Tier


    * Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte möglichst auch auf dem Betrieb angesiedelt sein. In der Gruppe A ist die Vatertierhaltung zumindest erwünscht, in den Gruppen B und C müssen Vatertiere gehalten werden. Die Vatertierhaltung kann auch in Form einer Züchtergemeinschaft erfolgen.

  10. Nutztierrassen in Bezug zu regionalen Gegebenheiten
    Nach Möglichkeit sollen standortangepasste, bevorzugt regionale Rassen gehalten werden. Hierdurch lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zu den einzelnen Hofhistorien dar-stellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Weißen Hornlosen Heidschnucke) eine besondere Bedeutung zu.

  11. Eindeutige Deklaration der Nutztierrassen
    Sämtliche in der Arche-Schule gehaltenen Zuchttiere gefährdeter Nutztierrassen müssen eindeutig individuell identifizierbar sein (Ohrmarke, Tätowierung, Ring, Chip).
    Um die Zielsetzung der Arche-Schule zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Nutztierrassen und etwaige Kreuzungstiere deutlich zu unterscheiden und den Besucher*innen kenntlich zu machen. Die Zuchtgruppen der gefährdeten Nutztierrassen sollen deutlich durch Stalltafeln oder ähnliches erkennbar sein.

  12. Regelmäßige Meldung der Betriebs- und Tierdaten sowie Bildungsveranstaltungen
    Der*die Arche-Schule-Betreiber*in ist verpflichtet, jährlich zum 31. März den von der GEH-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Meldebogen zu den wichtigsten Betriebs-und Tierdaten sowie Angaben zu Ansprechpersonen und Bildungsveranstaltungen vollständig und korrekt ausgefüllt zurück zu schicken. Diese Angaben sind für alle Koordinationsarbeiten unerlässlich und können bei wiederholter Missachtung zur Kündigung der Arche-Schule führen.

  13. Gesundheitsvorsorge und Seuchenschutz
    Für alle in der Arche-Schule gehaltenen Tiere ist ein guter Gesundheitszustand anzustreben. Die tägliche Kontrolle aller Tiere durch den*die Halter*in ist dabei eine Grundvoraussetzung, u.a. zur Früherkennung von Krankheiten. Die offiziellen veterinärmedizinischen Auflagen (Pflichtimpfungen, Hygienemaßnahmen, Aufstallungspflichten usw.) sind zu beachten. Nachweise über erfolgte Bestandskontrollen auf z.B. CAE, Maedi-Visna, IBR/IPV müssen entsprechend der gesetzlichen Regelungen geführt werden (wichtig beim Tieraustausch).
    Die regelmäßige sowie notfallmäßige Betreuung des Tierbestandes durch einen Tierarzt muss gewährleistet sein.
    Jede Arche-Schule sollte prüfen, ob die Möglickeit besteht, einen Antrag auf die Ausnahme vom Tötungsgebot im Seuchenfall zu stellen. Die GEH-Geschäftsstelle berät Sie hierzu gerne.

  14. Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung
    Der Betrieb bewirbt sein Angebot als Arche-Schule öffentlich und ist für Interessierte ansprechbar. Bei Angeboten im Rahmen der Arche-Schule wie auch in der sonstigen Öffentlichkeitsarbeit informiert der Betrieb über die Situa-tion der alten Nutztierrassen.
    Jede Arche-Schule erhält bei Anerkennung sowie bei Bedarf ein kostenloses Paket mit Informationsmaterial der GEH. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, zusätzliche Exemplare der Arche-Nova, Bücher, Poster, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf kann bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden.

  15. Rechtlicher Rahmen und Infrastruktur
    Es sind geeignete Maßnahmen zur Prävention / Unfallverhütung (lt. Berufsgenossenschaft) zu treffen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein.Der Betrieb muss über Toiletten und Handwaschgelegenheiten, einen witterungsgeschützten Aufenthaltsbereich in ausreichender Größe sowie ein Hygienekonzept für Besucher*innen verfügen. Besuche in der Arche-Schule werden schriftlich dokumentiert.
    Alle Personen die regelmässig oder von dauerhafger Art mit den Kindern und Jugendlichen in der Arche-Schule beschäftigt sind, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Spätestens alle fünf Jahre muss dieses in aktueller Form zur Einsicht vorgelegt werden.
  16. Verwendung des Arche-Schule Logos
    Die anerkannte Arche-Schule erhält das Arche-Schule Logo als Datei und verwendet dieses in der Öffentlichkeitsarbeit, um auf das pädagogische Angebot zu verweisen (Printmedien, Webseite, etc.). Hieraus kann sich auch ein Vorteil für die Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen in anderen Bereichen ergeben. Zudem trägt die Verwendung des Logos zur gesteigerten Bekanntheit des gesamten Arche-Schule-Projektes bei.

  17. Anerkennung
    Die Anerkennung als Arche-Schule der GEH erfolgt durch die Arche-Koordinationsgruppe. Für die Anerkennung werden der Gruppe der Aufnahmeantrag des Betriebs inkl. Konzept, Zuchtunterlagen und Fotos der Tiere und Hal-tung sowie weiteren verfügbaren Informationen vorgelegt. Bei Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt ein Anerkennungsbesuch durch eine*n Koordinator*in, die abschließend einen Besuchsbericht für das Koordinationsteam schreibt. Anhand dessen wird über die Anerkennung abgestimmt. Zur Anerkennung als Arche-Schule der GEH ist eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Koordinationsgruppe erforderlich.
    Nach Anerkennung und Überweisung des Anerkennungsbeitrages erhält die Arche-Schule den Arche-Schule Vertrag, der die wichtigsten Belange zwischen der Arche-Schule und der GEH regelt. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages, eines Textbeitrages und Fotos für die Bekanntmachung in der Arche-Nova und auf der Webseite der GEH erhält die Arche-Schule Informationsmaterial, das Arche-Schule Schild sowie die Urkunde. Das Arche-Schule Schild bleibt Eigentum der GEH.
    Das Anerkennungsverfahren kann aus organisatorischen Gründen bis zu einem Jahr dauern.

  18. Kündigung einer Arche-Schule
    Der Vertrag kann von der Arche-Schule jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
    Die GEH kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn
    a) die Gebühren bzw. Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden;
    b) die Kriterien trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung zur Nachbesserung nicht erfüllt werden;
    c) das Arche-Schule-Projekt seitens der GEH eingestellt wurde; oder
    d) das Ansehen der GEH durch Maßnahmen der Arche-Schule Schaden nimmt.
    Bei Nichterfüllung kann die GEH von der Arche-Schule unter angemessener Fristsetzung die Wiederherstellung der
    Einhaltung der Kriterien verlangen. Die gesetzte Frist richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes für die Tier-gesundheit und das Ansehen der GEH und kann zwischen „umgehend“ und „innerhalb von einem Jahr“ gesetzt werden. Werden die Kriterien auch nach schriftlicher Anmahnung und Ablauf der Frist nicht eingehalten, kann die GEH den Arche-Schule Vertrag auch fristlos kündigen.
    Die Arche-Schule verliert damit die Berechtigung zur Führung des Titels „Arche-Schule“ und darf das Arche-Schule-Logo nicht mehr weiternutzen.
    Das Arche-Schule Schild ist nach Beendigung des Vertrages an die GEH zurückzugeben.

  19. Beurteilungsbesuche
    Die anerkannte Arche-Schule wird in regelmäßigen Abständen, alle 2 – 3 Jahre, von GEH-Beauftragten zur Fest-stellung des aktuellen Status besucht. Angestrebt ist ein guter Kontakt zwischen den Arche-Schule Betreiber*innen und der GEH sowie zwischen den Arche-Projektteilnehmer*innen untereinander. Die Arche-Koordinationsgruppe entscheidet nach Vorliegen der Beurteilung durch den*die GEH-Beauftragte*n und ggf. Rückfragen bei den Arche-Schule Betreiber*innen über die Verlängerung der Anerkennung, Auflagen, die für die Verlängerung durch den*die Arche-Schule Betreiber*in innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen sind oder schlägt dem Vorstand ggf. die Kündigung bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Kriterien vor (s. auch § 17).

  20. Interessenvertretung der Arche-Schulen
    Die GEH befasst sich als Koordinationsstelle damit, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Schulen zu koordinieren und nach außen zu vertreten. Die GEH unterstützt die Arche-Schule-Betreiber*innen durch:
    a) Kontaktvermittlung zu anderen Züchter*innen und Arche-Schulen
    b) Zugang zu allgemeinem Fachwissen durch Literatur sowie Vermittlung von Fachadressen
    c) Informationsweitergabe zu artgerechter Tierhaltung und Tierzucht
    d) Bereitstellung von Informationen zu Erhaltungsprojekten (auf landes-, bundes- und internationaler Ebene), Seminare und Jahrestreffen
    f) Ideen zur Präsentation der Tiere auf den Höfen (Flugblätter, Schilder, usw.)
    g) Bekanntmachung und Präsentation der Arche-Schulen auf der Homepage der GEH

  21. Austausch und Kontakt mit anderen Arche-Schulen
    Zwischen den Arche-Schulen soll ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden. Die Arche-Schulen verpflichten sich zur Teilnahme an einem jährlich stattfindenden (Online-)Workshop zwecks Vernetzung, Skill-Sharing und Weiterentwicklung des Arche-Schule-Konzepts.

  22. Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH
    Der*die Hofbetreiber*in verpflichtet sich, die fälligen Gebühren für die Anerkennung des Betriebes sowie den GEH Beitrag für Arche-Schulen zusätzlich zum GEH-Mitgliedsbeitrag regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten. Die je-weiligen Gebühren können der aktuellen Gebührenordnung für Arche-Schulen entnommen werden.

  23. Gültigkeit der Kriterien
    Der vorliegende Kriterienkatalog verliert seine Gültigkeit mit dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung oder Neufassung durch die GEH-Koordinationsgruppe und den Beschluss des Vorstandes.

 

Gebührenordnung für Arche-Schulen der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
Die Gebühren für die Neuaufnahme von Arche-Schulen bei Anerkennung und bestehende Arche-Schule sind auf das GEH Geschäftskonto IBAN DE 35 5225 0030 0050 3918 04, BIC HELADEF1ESW zu überweisen und betragen im Einzelnen:

  1. Einmaliger Anerkennungsbeitrag für die Neuaufnahme von Arche-Schulen
    Der einmalige Anerkennungsbeitrag beträgt € 200,-. Der Betrag deckt Fahrtkosten, den Aufwand für Vor- und Nachbereitung ab und beinhaltet ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von € 50,-. Der einmalige Anerkennungsbeitrag ist mit Erhalt des Arche-Schule Vertrages fällig. Hinzu kommt der Kaufpreis des Nutztierpuzzles im Wert von 350 €. Betriebe, die bereits am Arche-Projekt teilnehmen (z.B. Arche-Hof oder -Park), bezahlen einmalig 50 €.

  2. Jährlicher Beitrag für Arche-Schulen
    Der jährliche Beitrag für Arche-Schulen beträgt € 62,50 zuzüglich zum GEH-Mitgliedsbeitrag. Der Jahresbeitrag ist zu Anfang des Jahres fällig. Betriebe, die bereits am Arche-Projekt teilnehmen (z.B. Arche-Hof oder -Park), bezahlen jährlich 20 € zusätzlich zu ihrem Arche-Projektbeitrag.
    Nur eine Person pro Arche-Schule ist bei Mitgliederabstimmungen stimmberechtigt. Besteht eine Partnermitgliedschaft, sind beide Partner stimmberechtigt.

  3. Das Informations-Paket
    Jede Arche-Schule erhält bei Anerkennung ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von € 50,-. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Arche-Nova und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf kann bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden. Die Arche-Schulen erhalten gegen Kostenerstattung diverse Schilder mit allgemeinen Informationen zu gefährdeten Haustierrassen sowie Beschreibungen zu den im Betrieb gehaltenen gefährdeten Rassen.

  4. Erstausstattung
    Voraussetzung für die Anerkennung ist der Erwerb des Nutztierpuzzles als zentralem und altersunabhängigem Element.

  5. Qualifizierungsschulung
    Die Qualifizierungsschulungen finden je nach Bedarf zweimal im Jahr, zur Jahreshauptversammlung im Frühjahr und während dem GEH-Workshop im Herbst statt. Die Kosten richten sich nach dem Tagungsbeitrag und den Kosten für die Unterbringung pro Person.

 


Die Gebührenordnung verliert ihre Gültigkeit bei der Festlegung einer neuen Gebührenordnung durch die GEH. Die Beiträge sind auf das Geschäftskonto der GEH zu überweisen.
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung in Schneverdingen am 24. Februar 2026

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