Regionalgruppen setzen sich aus GEH-Mitgliedern einer definierten Region zusammen und fördern die regionale Zusammenarbeit der Mitglieder. Sie können sich innerhalb eines Bundeslandes oder über Landesgrenzen hinweg bilden. Regionalgruppen der GEH stehen grundsätzlich allen GEH-Mitgliedern und Interessierten offen. Sie unterstützen die Erhaltungsmaßnahmen und sind im Rahmen der GEH-Satzung aktiv.
Die Regionalgruppe initiiert und unterstützt die aktive Erhaltungsarbeit vor Ort. Ziel der Treffen und Aktivitäten von Regionalgruppen sind unter anderem:
Die GEH-Geschäftsstelle versorgt die Regionalgruppen in Absprache mit Material für Veranstaltungen und zur Mitgliederwerbung. Eine Liste der kostenfreien bzw. verkäuflichen Kommissionsware (Bücher, Kalender etc.) kann in der GEH-Geschäftsstelle angefordert werden.
Regionalgruppen entstehen auf Initiative eines oder mehrerer GEH-Mitglieder. Alle GEH-Mitglieder der Region sind zu den Treffen einzuladen. Hat sich nach einigen Treffen eine Gruppe herausgebildet, wählt diese aus ihren Reihen einen „GEH-Regionalgruppensprecher“. Auf die „Gründungsversammlung“ wird in der entsprechenden Einladung besonders hingewiesen, um allen GEH-Mitgliedern der Region eine Beteiligung zu ermöglichen. Regionalgruppe und Sprecher werden vom GEH-Vorstand bestätigt. Sprecher müssen Mitglied der GEH sein.
Die Gruppe muss als Regionalgruppe der GEH eindeutig zu erkennen sein.
Der Sprecher steht bezüglich der Aktivitäten in der Region in engem Kontakt zur Geschäftsstelle.
Die Regionalgruppen sollten sich mindestens zweimal jährlich treffen. Termine von Regionalgruppen sollten in der ARCHE NOVA und auf der GEH-Homepage angekündigt werden, die Treffen stehen grundsätzlich allen GEH-Mitgliedern und Interessierten offen.
Einladungen zu Regionaltreffgruppen werden durch Initiative des Sprechers von der GEH-Geschäftsstelle an alle Mitglieder der Region versandt.
Die Regionalgruppe hält Kontakt zur Geschäftsstelle sowie bei Bedarf zum GEH-Vorstand, zur Geschäftsstelle und zum Landeskoordinator Kontakt.
Es sollte über die Arbeit der GEH-Regionalgruppe mindestens einmal jährlich in der Arche Nova berichtet werden.
Der GEH-Vorstand und die Geschäftsstelle informiert die Regionalgruppe über Aktuelles und Wissenswertes aus der jeweiligen Region.
Der Vorstand kann einen Koordinator für Regionalgruppen berufen (lt. Satzung § 6.2 d und 6.1 b).
Eine GEH-Regionalgruppe erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge.
Die Regionalgruppensprecher können den aktuellen Mitgliederbestand der Gruppen bei Bedarf jederzeit in der Geschäftsstelle abrufen. Die Regionalgruppensprecher verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Belange zu gewährleisten.
Zweckgebundene Zuwendungen für Regionalgruppen z.B. aus der Region eingeworbene Spenden werden durch die GEH-Geschäftsstelle verwaltet. Seitens der GEH können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Die Gelder müssen satzungsgemäß in der Region verwendet werden
Erarbeitet im GEH-Regionalgruppen-Workshop am 22.11.2014 in Frankenau, vorgestellt auf der Mitgliederversammlung am 21.02.2015 in Witzenhausen
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