Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
The Society for the Conservation of Old and Endangered Livestock Breeds (GEH)
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  1. Die GEH-Regionalgruppen

Regionalgruppen setzen sich aus GEH-Mitgliedern einer definierten Region zusammen und fördern die regionale Zusammenarbeit der Mitglieder. Sie können sich innerhalb eines Bundeslandes oder über Landesgrenzen hinweg bilden. Regionalgruppen der GEH stehen grundsätzlich allen GEH-Mitgliedern und Interessierten offen. Sie unterstützen die Erhaltungsmaßnahmen und sind im Rahmen der GEH-Satzung aktiv.

 

  1. Aktivitäten einer Regionalgruppe

Die Regionalgruppe initiiert und unterstützt die aktive Erhaltungsarbeit vor Ort. Ziel der Treffen und Aktivitäten von Regionalgruppen sind unter anderem:

  1. Förderung des Erfahrungsaustausches innerhalb der praktischen Zuchtarbeit zwischen Tierhaltern, Züchtern von alten Haustierrassen und anderen Interessierten.
  2. Vertretung der GEH bei der regionalen Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Ausstellungen, Informationsstände) Regionaler Ansprechpartner für die GEH-Geschäftsstelle z.B. für Öffentlichkeitsarbeit.
  3. Förderung und gegenseitige Unterstützung der Mitglieder zur Teilnahme an GEH-Veranstaltungen und Workshops
  4. Unterstützung der Zusammenarbeit mit Zuchtorganisationen, Behörden, Verbänden und anderen Einrichtungen.
  5. Unterstützung von Vermarktungsaktivitäten.
  6. Betreuung der vom Aussterben bedrohten Rassen in der Region mit Unterstützung der Geschäftsstelle, den GEH-Tierartenkoordinatoren und -Rassebetreuern.
  7. Verbreitung von GEH-Infomaterial, auch mit Regionalbezug.
  8. Information und Beratung von Tierhaltern/Landwirten, alte Rassen zu halten und sich gegebenenfalls am Arche-Projekt oder anderen Aktivitäten zu beteiligen.
  9. Kontakte zu und Zusammenarbeit mit Arche-Höfen, Tierparks, Freilichtmuseen und Naturschutzprojekten in der Region, hinsichtlich gefährdeter Nutztierrassen.
  10. Mitgliederwerbung.

 

Die GEH-Geschäftsstelle versorgt die Regionalgruppen in Absprache mit Material für Veranstaltungen und zur Mitgliederwerbung. Eine Liste der kostenfreien bzw. verkäuflichen Kommissionsware (Bücher, Kalender etc.) kann in der GEH-Geschäftsstelle angefordert werden.

 

  1. Formales

Regionalgruppen entstehen auf Initiative eines oder mehrerer GEH-Mitglieder. Alle GEH-Mitglieder der Region sind zu den Treffen einzuladen. Hat sich nach einigen Treffen eine Gruppe herausgebildet, wählt diese aus ihren Reihen einen „GEH-Regionalgruppensprecher“. Auf die „Gründungsversammlung“ wird in der entsprechenden Einladung besonders hingewiesen, um allen GEH-Mitgliedern der Region eine Beteiligung zu ermöglichen. Regionalgruppe und Sprecher werden vom GEH-Vorstand bestätigt. Sprecher müssen Mitglied der GEH sein.

Die Gruppe muss als Regionalgruppe der GEH eindeutig zu erkennen sein.

Der Sprecher steht bezüglich der Aktivitäten in der Region in engem Kontakt zur Geschäftsstelle.

Die Regionalgruppen sollten sich mindestens zweimal jährlich treffen. Termine von Regionalgruppen sollten in der ARCHE NOVA und auf der GEH-Homepage angekündigt werden, die Treffen stehen grundsätzlich allen GEH-Mitgliedern und Interessierten offen.

Einladungen zu Regionaltreffgruppen werden durch Initiative des Sprechers von der GEH-Geschäftsstelle an alle Mitglieder der Region versandt.

Die Regionalgruppe hält Kontakt zur Geschäftsstelle sowie bei Bedarf zum GEH-Vorstand, zur Geschäftsstelle und zum Landeskoordinator Kontakt.

Es sollte über die Arbeit der GEH-Regionalgruppe mindestens einmal jährlich in der Arche Nova berichtet werden.

Der GEH-Vorstand und die Geschäftsstelle informiert die Regionalgruppe über Aktuelles und Wissenswertes aus der jeweiligen Region.

Der Vorstand kann einen Koordinator für Regionalgruppen berufen (lt. Satzung § 6.2 d und 6.1 b).

Eine GEH-Regionalgruppe erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge.

Die Regionalgruppensprecher können den aktuellen Mitgliederbestand der Gruppen bei Bedarf jederzeit in der Geschäftsstelle abrufen. Die Regionalgruppensprecher verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Belange zu gewährleisten.

Zweckgebundene Zuwendungen für Regionalgruppen z.B. aus der Region eingeworbene Spenden werden durch die GEH-Geschäftsstelle verwaltet. Seitens der GEH können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Die Gelder müssen satzungsgemäß in der Region verwendet werden

 

Erarbeitet im GEH-Regionalgruppen-Workshop am 22.11.2014 in Frankenau,
vorgestellt auf der Mitgliederversammlung am 21.02.2015 in Witzenhausen

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