Das Arche-Park Projekt der GEH wurde 2007 ins Leben gerufen und knüpft damit an das bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich laufende Arche-Hof Projekt an.

Ein Arche-Park verfolgt vor allem das Ziel, eine breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut zu machen.

Ein Arche-Park sollte bestimmte Kriterien erfüllen, um eine attraktive, erlebnisbezogene Plattform der Wissensvermittlung zu sein. Im Bereich der Erhaltung von Nutztieren sollte er eine Vorbildfunktion einnehmen und den Besucherinnen und Besuchern den Gedanken der landwirtschaftlichen Vielfalt möglichst anschaulich demonstrieren. Der Arche-Park kann mit diesem Titel selbständig Öffentlichkeitsarbeit zu seinem eigenen Vorteil betreiben.

Der Begriff „Arche-Park“ ist beim Deutschen Patentamt unter der Registrierungsnummer 30 2008 016 418 als Marke eingetragen und das Emblem rechtlich geschützt worden. Demnach können nur durch die GEH anerkannte Parks den Titel Arche-Park führen und das Logo für ihre eigene Werbung verwenden, da sich die Einrichtungen gegenüber der GEH vertraglich auf die Einhaltung bestimmter Anerkennungskriterien verpflichtet haben. Wir bitten, uns Zuwiderhandlungen durch dritte Personen mitzuteilen.

 

Mindestanforderungen für die Anerkennung als Arche-Park

 

1.)      Mitgliedschaft in der GEH

Der potentielle Arche-Park muss vor der Anerkennung 6 Monate lang als juristische Person Mitglied in der GEH sein.

Durch die Mitgliedschaft soll der Arche-Park-Betreiber einen Einblick in die Struktur und Erhaltungsarbeit der GEH bekommen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich die späteren Arche-Park-Betreiber mit der Arbeit der GEH identifizieren können und sie in der Öffentlichkeitsarbeit ausreichend darstellen können.

 

2.)      Zoo oder Haustierpark oder Freilichtmuseum oder Schulbauernhof

Im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Betrieb soll ein Arche-Park nicht die wirtschaftliche Nutzung gefährdeter Haustierrassen aufzeigen, sondern deren Vielfalt demonstrieren. Dies ist in verschiedensten Einrichtungen möglich, sei es im Bereich von Freilichtmuseen, Zoos, Tierparks, Schulbauernhöfen oder sonstigen Freizeitanlagen.

 

3.)      Tierbestandszahlen

Da ein Arche-Park einem breiten Publikum die Diversität alter Nutztierrassen nahebringen soll, sollen die Zuchtgruppen so zusammengestellt werden, dass sie den Besuchern einen repräsentativen Eindruck von der Rasse vermitteln. Maßgeblich für den Tierbesatz ist hier ein ausgewogenes Verhältnis von Tieren und der zur Verfügung stehenden Fläche. Primär soll es darum gehen, verschiedene gefährdete Rassen der Roten Liste der GEH zu halten, um eine gewisse Attraktivität für die Besucher zu gewährleisten.


4.)      Mindestzahl gehaltener Rassen

Da dem Besucher eine attraktive Bandbreite an verschiedenen Tieren vorgestellt werden soll, müssen in einem Arche-Park

-     aus jeder Tierartenkategorie mindestens eine, insgesamt aber mindestens fünf verschiedene Rassen der Roten Liste der GEH gehalten werden

Oder

-     aus zwei Tierartenkategorien sieben verschiedene Rassen gehalten werden, wobei maximal fünf Rassen aus Kategorie C angerechnet werden können.

Es sollte bei möglichst vielen Rassen Herdbuchzucht betrieben werden.

 

Kategorie A:             Rind/Pferd/Schwein/Esel

Kategorie B:             Schaf/Ziege

Kategorie C:             Geflügel/Kaninchen/Bienen/Taube/Hund

 

5.)      Mindestbestandsgrößen der gehaltenen Rassen

Um eine den züchterischen Belangen gerecht werdende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, gelten für die unter Ziffer 4 genannten beiden Alternativen die nachstehenden Mindestbestandzahlen als Orientierungshilfe.

 

 

 

Anzahl bzw. Gruppen / Stämme je Rasse

 

Kategorie

Tierart

männlich

weiblich

Anmerkungen

A

Pferd / Esel / Schwein

0

2

Vatertierhaltung ist erwünscht *

A

Rind

0

2

Vatertierhaltung ist erwünscht *

B

Schaf

0

3

Zumindest bei einer Zuchtgruppe sollte ein Bock dabei sein, allgemein ist Vatertierhaltung erwünscht *

B

Ziege

0

3

Zumindest bei einer Zuchtgruppe sollte ein Bock dabei sein, allgemein ist Vatertierhaltung erwünscht *

C

Huhn

1

4

 

C

Gans / Ente

1

2

 

C

Pute

1

2

 

C

Kaninchen

1

2

 

C

Bienen

3 Völker

 

C

Hund

1

 

 

6.)      Eindeutige Deklaration der Rassen

Um die Rassenvielfalt im Arche-Park nach außen hin zu demonstrieren, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Rassen deutlich zu unterscheiden und den Besuchern und Besucherinnen erkenntlich zu machen. Die Tiere müssen rassetypisch sein und von rasseuntypischen Tieren oder Mischlingstieren klar getrennt werden. Auf Schildern, die die Rassen ausweisen, muss eine Rassebeschreibung und der Gefährdungsgrad der Rasse nach den Kriterien der GEH deutlich erkennbar sein.

 

7.)      Tierhaltung unter der Zielsetzung der Tierpräsentation

Die Nutztiere sollen in erster Linie attraktiv und ihren arteigenen Bedürfnissen entsprechend präsentiert werden. Der Besucher soll die Rasse kennen lernen, sich über ihre Geschichte und ihre besonderen Eigenschaften informieren können. Eine zielorientierte Züchtung muss gewährleistet sein.

 

8.)      Vatertierhaltung

Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte auch im Arche-Park angesiedelt sein. Wo künstliche Besamung möglich ist, müssen keine Vatertiere gehalten werden, in den Kategorien A und B ist die Vatertierhaltung aber zumindest erwünscht.  Die Vatertierhaltung kann auch in Form einer Züchtergemeinschaft erfolgen. In der Kategorie C sollten Vatertiere gehalten werden.

Es sollen nur für die Zucht geeignete Vatertiere eingesetzt werden. Den Arche-Parks kommt in diesem Aufgabenbereich – gerade auch weil sie im Licht der Öffentlichkeit stehen – eine entscheidende Rolle zu. Ein Austausch wertvoller Zuchttiere und Informationsaustausch mit anderen Züchterinnen und Züchtern sollte stattfinden.

 

9.)      Artgerechte Haltung und Fütterung der Tiere

Eine artgerechte Haltung der unterschiedlichen Tierarten entsprechend ihrer Bedürfnisse hinsichtlich Platzangebot, Auslauf, Ruheplätzen, Aufzucht und artspezifische Fütterung ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Arche-Park.

 

10.)  Ansprechende Präsentation des Betriebes

Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Anlage und Tieren unabdingbar. Die Besucherinnen und Besucher sollen ein klares und realistisches Bild zu Haltung, Einsatz, Verwendung, Zucht und Erhaltung von Nutztieren bekommen. Die Präsentation soll einen hohen Informationsgehalt haben, um die landwirtschaftliche Nutztierhaltung der breiten Bevölkerung nahe zu bringen.

 

11.)  Breites Informations- und Begleitmaterial

Broschüren, Poster, Dias, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen sollen dem Besucher als zusätzliche Informationsquelle dienen. Das Material ist größtenteils über die GEH-Geschäftsstelle zu besonderen Konditionen beziehbar. Die GEH muss auf allen Infomaterialien als Projektträger erkennbar sein. Es soll mindestens einmal im Jahr eine Veranstaltung zu gefährdeten Nutztierrassen stattfinden.

Adressen von weiteren öffentlich zugänglichen Betrieben und Haustierparks sollten Interessierten als Möglichkeit zur weiteren Themenvertiefung angeboten werden.

Der Kontakt zu GEH-Mitgliedern in der Region oder ggf. bestehender GEH-Regionalgruppe und deren Einbindung z.B. in Veranstaltungen sind erwünscht.

 

12.)  Öffentlichkeitsarbeit

Die Aktivitäten eines Arche-Parks sollten möglichst einer breiten Öffentlichkeit dargestellt werden. Hierzu dient die übliche Pressearbeit über regionale und überregionale Medien. Die GEH wird entsprechende Texte auch in der Vereinszeitung Arche Nova und im Internet abdrucken.

 

13.)  Fundiertes Fachwissen des Tierbetreuers und Fähigkeit zur Wissensvermittlung

Da sowohl Laien als auch Fachleute Arche-Parks besuchen, sollten die Tierbetreuer/innen über ein fundiertes Fachwissen verfügen.

Die Bereitschaft und das Können, Inhalte zu gefährdeten Nutztierrassen sowie der GEH zu vermitteln, ist entscheidend für den Erfolg eines Arche-Parks und des gesamten Projektes. Ein Arche-Park kann Dreh- und Angelpunkt für regionale Aktivitäten sein, Aufmerksamkeit bei Presse, Rundfunk und Fernsehen finden und somit ein wichtiger Multiplikator im Bereich der Artenvielfalt sein.

 

14.)  Interessenvertretung des Arche-Parks

Die GEH ist die Koordinationsstelle, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Parks koordiniert und nach außen hin vertritt. Die GEH erwartet aus diesem Grund eine gute Zusammenarbeit mit den Arche-Parks, wie z.B. Beteiligung an Workshops, regionalen- und überregionalen Veranstaltungen, Bekanntgabe über Änderungen im Tierbestand oder in der Einrichtung.

 

15.)  Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH

Der Projektbeitrag wird in der Gebührenordnung für Arche-Parks geregelt. Es entstehen Kosten für:

-     Anerkennung inklusive Anfahrt, Bearbeitung des Antrags etc., Schild,  Internet-Eintrag etc. (einmalig)

-     Jährlich anfallender Projektbeitrag

-     GEH-Mitgliedsbeitrag (juristische Person)

 

16.)  Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise

Es sollen standortangepasste – bevorzugt regionale – Rassen gehalten werden. Durch die Haltung regional typischer Rassen lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zur Hofgeschichte darstellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen, rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Moorschnucke) eine besondere Bedeutung zu. Arche-Parks sollten versuchen, diese Bedingungen in den Gehegen nachzuempfinden.

 

17.)  Rescue-Station

Ein Arche-Park erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, seine Möglichkeiten zu prüfen, im Notfall als Rescue-Station, d.h. als Auffangstation für akut gefährdete Tiere, zu fungieren. Dafür sollte der Arche-Park Unterbringungsmöglichkeiten. Der zukünftige Arche-Park benennt im Antrag auf Ernennung zum Arche-Park die für ihn in Frage kommenden Unterbringungsmöglichkeiten bzw. die dahingehenden Entwicklungsmöglichkeiten.

 

18.)  Gute Verkehrsanbindung

Wünschenswert ist eine gute Verkehrsanbindung möglichst auch an den öffentlichen Nahverkehr, um sowohl die Belastung der Umwelt als auch des Arche-Parks möglichst gering zu halten.

 

19.)  Nutzung/Produkte

Soweit möglich, soll auch der Aspekt der Nutzung dargestellt werden, d.h. dass von den gehaltenen Tieren Produkte erzeugt werden, die nach Möglichkeit im Park selbst auch zum Verkauf angeboten werden.

 

20.)  Austausch zwischen den Arche-Parks bzw. Arche-Höfen

Es soll ein Informations- und Zuchttieraustausch zwischen den Arche-Parks bzw. zu den Arche-Höfen stattfinden. Dieser kann zwar von der GEH initiiert, aber nicht unterhalten werden.

 

21.)  Regelmäßige Meldung der Betriebs- und Tierdaten

Der Arche-Park-Betreiber ist verpflichtet, jährlich zum 31. März den von der GEH-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Meldebogen zu den wichtigsten Park- und Tierdaten vollständig und korrekt ausgefüllt zurück zu schicken. Diese Angaben sind für alle Koordinationsarbeiten unerlässlich und können bei wiederholter Missachtung zur Kündigung des Arche-Parks führen.

22.)  Anerkennung

Die Anerkennung als Arche-Park der GEH erfolgt durch die Arche-Koordinatorengruppe. Für die Anerkennung werden der Gruppe der Aufnahmeantrag des Parkes, der Beurteilungsbogen des Parkbesuches eines GEH-Beauftragten sowie weitere verfügbare Informationen vorgelegt. Zur Anerkennung als Arche-Park der GEH ist eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Arche-Koordinatorengruppe erforderlich.

Die Arche-Koordinatorengruppe behält sich vor, Parks in besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Parks mit einer auch überregional beispielhaften Öffentlichkeitswirkung, Betriebe mit besonderen Naturschutzleistungen, etc.) auch dann als Arche-Park anzuerkennen, wenn die in den unter dem Punkt Mindestanforderungen des Kriterienkataloges genannten Anforderungen nicht bzw. noch nicht in vollem Umfang erfüllt werden. Die Gründe für die Anwendung der Ausnahmeregelung werden von der Koordinatorengruppe in einem Vermerk festgehalten und als Anlage dem Vertrag beigefügt.

Nach Anerkennung und Überweisung des Mitgliedsbeitrages erhält der Arche-Park den Arche-Park Vertrag, der die wichtigsten Belange zwischen dem Arche-Park und der GEH regelt. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrages, eines Textbeitrages und Fotos für die Bekanntmachung in der Arche-Nova und im Internet Arche-Führer erhält der Arche-Projekt Informationsmaterial, das Arche-Park-Schild sowie die Urkunde.

Das Arche-Park-Schild bleibt Eigentum der GEH.

 

23.)  Kündigung eines Arche-Parks

Der Vertrag kann vom Arche-Park jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf eines eingeschriebenen Briefes.

Die GEH kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn

a)      die Gebühren bzw. Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden;

b)     die Kriterien trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung zur Nachbesserung nicht erfüllt werden;

c)      das Arche-Park-Projekt seitens der GEH eingestellt wurde,

d)     das Ansehen der GEH durch Maßnahmen des Arche-Parks Schaden nimmt.

Bei Nichterfüllung kann die GEH vom Arche-Park unter angemessener Fristsetzung die Wiederherstellung der Einhaltung der Kriterien verlangen. Die gesetzte Frist richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes für die Tiergesundheit und das Ansehen der GEH und kann zwischen „umgehend“ und „innerhalb von einem Jahr“ gesetzt werden. Werden die Kriterien auch nach schriftlicher Anmahnung und Ablauf der Frist nicht eingehalten, kann die GEH auch fristlos den Arche-Park Vertrag kündigen.

Der Arche-Park verliert damit die Berechtigung zur Führung des Titels „Arche-Park“ und darf das Arche-Park-Logo nicht mehr weiternutzen.

Das Arche-Park-Schild ist nach Beendigung des Vertrages an die GEH zurückzugeben.

 

 

Witzenhausen, den 13.09.2013

 


 

Die Gebührenordnung für das Arche-Park Projekt der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)


Die Gebühren für bestehende Arche-Parks, die Neuaufnahme von Arche-Parks (Anerkennung) und für die alle 2 Jahre stattfindenden Besuche durch GEH-Beauftragten betragen im Einzelnen:

 

1. Jährlicher Beitrag für Arche-Parks: 262,50 €

(200,-€ GEH-Mitgliedsbeitrag juristische Person plus 62,50 € Projektbeitrag)

Eine vertretungsberechtigte Person ist bei Mitgliederabstimmungen stimmberechtigt.

 

2. Einmaliger Anerkennungsbeitrag für die Neuaufnahme von Arche-Parks: 200,-.€.

Im einmaligen Anerkennungsbeitrag sind Fahrtkosten sowie der Aufwand für Vor- und Nachbereitung enthalten. Der Betrag ist nach Rechnungsstellung auf das Konto der GEH (Sparkasse Werra-Meißner, IBAN DE35 5225 0030 0050 391804, BIC HELADEF1ESW) zu überweisen.

 

3. Das Informations-Paket
Jeder Arche-Park erhält bei Anerkennung ein kostenloses Info-Paket mit Infomaterial der GEH im Gegenwert von EUR 25,-.Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Zeitungen und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf sollte bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden. Die Arche-Parks erhalten gegen Kostenerstattung diverse Schilder mit allgemeinen Informationen zu gefährdeten Haustierrassen sowie Beschreibungen zu den im Betrieb gehaltenen gefährdeten Rassen.

 

Die Gebührenordnung verliert ihre Gültigkeit bei der Festlegung einer neuen Gebührenordnung durch die GEH.