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Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter
Haustierrassen e.V. (GEH) Kriterienkatalog für die Ernennung zum Arche-Hof |
Landwirtschaftliche Betriebe leisten aktive Erhaltungsarbeit für gefährdete Nutztierrassen
Viele Menschen wissen, dass Wildpflanzen und Wildtiere aussterben, aber nur wenigen ist bekannt, dass Ähnliches auch in der Landwirtschaft, gleich nebenan, mit Kulturpflanzen und Nutztierrassen passiert. Wenige Hochleistungssorten - und Rassen produzieren heute die Nahrungsmittel der Menschheit. Und gleichzeitig stirbt alle 2 Wochen eine Nutztierrasse aus - das heißt, eine an Klima und Standort angepasste Rasse, ein genetisches Erbe und ein Kulturgut zugleich.
In Deutschland allein stehen über 90 Nutztierrassen auf der Roten Liste. Hier sind Engagement und Ideen gefragt, die Tiere so in die Nutzung einzubinden, dass eine langfristige Erhaltung gewährleistet ist.
Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Nutztierrassen e.V. (GEH) engagiert sich seit 1981 für die Lebenderhaltung der Nutztierrassen. Das Arche-Hof Projekt wurde im Jahr 1995 von der GEH ins Leben gerufen und umfasst bundesweit im Jahr 2000 bereits über 70 Höfe.
Die Arche-Höfe im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb verstehen sich als Einrichtung, die vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen aktiv erhalten und züchten. Sie integrieren diese Rassen bewusst in ihr Betriebskonzept und stellen landwirtschaftliche Produkte her. Den interessierten Besucherinnen und Besuchern wird mittels anschaulicher Hofführungen ein umfassender Einblick in die Geschichte der Rassen, ihrer gegenwärtigen Situation und ihrer Zukunftsperspektiven eröffnet.
Der Begriff Arche-Hof ist als Patent geschützt. Die Höfe und die GEH haben sich vertraglich auf die Einhaltung bestimmter Anerkennungskriterien geeinigt.
Jeder Arche-Hof hat seinen eigenen Charakter, er lebt mit den Menschen, die sich der Aufgabe der Erhaltungsarbeit widmen. Die Vielfalt der Lebensformen und Gedanken ist groß und es ist immer wieder spannend zu erfahren, wie der Mensch zum Tier, oder das Tier zum Menschen kam, wie diese Nutztiere auf dem eigentlichen „Abstellgleis“ zum neuen „Vorzeigemodell“ werden können.
Kriterienkatalog für die Ernennung von Arche-Höfen
Ein Arche-Hof sollte bestimmte Kriterien erfüllen, um eine attraktive, erlebnisbezogene Plattform der Wissensvermittlung zu sein und sollte eine Art Vorbildfunktion für interessierte Personen im Bereich Erhaltung der Rassenvielfalt haben. Die Die Betriebsleiterin und der Betriebsleiter, der Betriebsleiter eines anerkannten Arche-Hofes kann mit diesem Titel selbständig Öffentlichkeitsarbeit zu seinem eigenen Vorteil betreiben, sowie Produkte als auch Werbemittel mit dem Namen Arche-Hof ausweisen.
Präambel
Die vorliegenden Arche-Hof Kriterien haben ab dem 1. Mai 2001 ihre Gültigkeit. Veränderungen dieser Kriterien werden gegebenenfalls im Hinblick auf die Erfordernisse der Lebenderhaltung, sowie auf die Projektdurchführbarkeit durch die GEH veranlasst.
(Aus Gründen der Vereinfachung wird im Text nur die männliche Form des Betriebsleiters verwendet, alle Betriebsleiterinnen mögen sich ebenso angesprochen fühlen.)
Kriterien zur
Anerkennung
1.) Mitgliedschaft in der GEH
Der Betriebsleiter muss zur Antragstellung mindestens 6 Monate Mitglied in der GEH sein. Durch die Mitgliedschaft soll der Arche-Hof Betreiber die Möglichkeit erhalten, die Struktur und die Erhaltungsarbeit der GEH kennenzulernen, an GEH-Treffen und Ausstellungen teilzunehmen und eigene Ideen in die Arbeit der GEH einfließen zu lassen.
2.) Landwirtschaftlicher Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb
Ein Arche-Hof ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der alte und gefährdete Nutztierrassen züchtet und nutzt und in den Betriebsablauf einbindet. Die Ernennung zum Arche-Hof schließt die parallele Haltung von sog. Wirtschaftsrassen nicht aus.
3.) Haltung von mindestens drei Rassen aus drei verschiedenen Tierarten
Grundlage für die Anerkennung von bedrohten Rassen ist die "Rote Liste der GEH". Um eine attraktive Vielfalt zeigen zu können, soll grundsätzlich mindestens je eine Rasse der Roten Liste aus den unten aufgeführten Tierartengruppen A, B und C gehalten und gezüchtet werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (z.B. Wanderschafhaltung, Spezialbetriebe).
Gruppe A: Rind/Pferd/Schwein/Esel
Gruppe B: Schaf/Ziege
Gruppe C: Geflügel/Kaninchen/Bienen/Hund
4.) Mindestbestandsgrößen der gehaltenen Rassen
Um eine ausreichende Größe der Zuchtgruppen zu erreichen, die den züchterischen Belangen gerecht werden kann, gibt der folgende Schlüssel eine Orientierungshilfe zur erwünschten Mindestanzahl der gehaltenen Tiere je Zuchtgruppe oder Zuchtstamm.
| Gruppe | Tierart | Anzahl bzw. Gruppen Zuchtstämme oder Völker (m, w) |
| A | Pferd/Esel/Rind | 0,3 (Vatertierhaltung ist erwünscht) |
| A | Schwein | 1,2 |
| B | Schaf | 1,10 |
| B | Ziege | 1,5 |
| C | Huhn | 2 Zuchtstämme 1,4 pro Rasse * |
| C | Gans/Ente | 2 Zuchtpaare 1,1 pro Rasse * |
| C | Pute | 2 Zuchtstämme 1,2 pro Rasse * |
| C | Kaninchen | 1,3 |
| C | Bienen | 3 Völker |
| C | Gebrauchshund | 1 Gebrauchshund in Nutzung (m od. w) |
* Durch die Haltung von 2 Zuchtstämmen ist die Voraussetzung erfüllt, Bruteier, Küken oder Tiere aus zwei unterschiedlichen genetischen Stämmen an Interessenten abgeben zu können.
5.) Gesundheitszustand der Tiere
Alle auf dem Arche-Hof gehaltenen Tiere müssen sich in einem guten bis sehr guten Gesundheitszustand befinden. Eine regelmäßige tägliche Kontrolle aller Tiere durch den Halter ist Grundvoraussetzung für die Früherkennung von Krankheiten. Die offiziellen Veterinärhygienischen Auflagen (Pflichtimpfungen, Hygieneverordnungen etc.) sind zu beachten. Nachweise über Bestandskontrollen z.B. CAE, Maedi-Visna, IBR/IPV müssen entsprechend der gesetzlichen Regelungen mitgeteilt werden (wichtig beim Tieraustausch).
6.) Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise
Es sollten standortangepasste - bevorzugt regionale - Rassen gehalten werden.
Durch die Haltung regionaltypischer Rassen lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zur Hofgeschichte darstellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen, rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Weißen hornlosen Heidschnucke) eine besondere Bedeutung zu.
7.) Eindeutige Deklaration der Rassen
Um die Zielsetzung der Arche-Höfe zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Rassen und Kreuzungstiere deutlich zu unterscheiden und den Besuchern und Besucherinnen kenntlich zu machen. Die Zuchtgruppen der gefährdeten Rassen sollen deutlich durch Stalltafeln oder ähnliches sichtbar zu identifizieren sein.
8.) Abstammungsnachweise für die Tiere
Es müssen mindestens zwei gefährdete Rassen in einem offiziellen bzw. von der GEH anerkannten Herdbuch (Herdbuchnachweis bei Erstaufnahme bzw. Hofbesuch) gemeldet sein und als zuchtfähige Gruppe gehalten werden. Alle auf dem Hof gehaltenen Zuchttiere gefährdeter Rassen müssen eindeutig identifizierbar sein.
9.) Vatertierhaltung
Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte möglichst auch auf dem Betrieb angesiedelt sein. Wie bereits unter Punkt 4 erwähnt, müssen in den Gruppen B und C Vatertiere gehalten werden, in der Gruppe A (Großtiere) ist die Vatertierhaltung erwünscht.
Zur praktischen Umsetzung der Vatertierhaltung ist auch eine Art Züchtergemeinschaft zur Haltung und zum Austausch wertvoller Zuchttiere denkbar.
Es sollten nur für die Zucht geeignete Vatertiere eingesetzt werden. Den Arche-Höfen kommt in diesem Aufgabenbereich eine entscheidende Rolle zu.
10.) Erhaltungszucht aller bedrohter Rassen
Jeder Arche-Hof muss Zucht im Rahmen von Erhaltungszucht betreiben. Das Zuchtziel muss dabei eingehalten werden. Ziel ist die Erhaltung der Rasse mit ihren typischen Eigenschaften und Kennzeichen. Ebenfalls angestrebt werden soll die Typenvielfalt innerhalb eines Zuchtziels, ohne besondere Bevorzugung eines einzigen Typs (z.B. keine einseitige Selektion auf Hornlosigkeit).
Die Geringhaltung der Inzucht soll das wichtigste Kriterium bei der Auswahl der Paarungspartner sein, um eine möglichst breite genetische Basis zu halten.
Der gezielte Tieraustausch mit anderen Züchtern ist unumgänglich.
11.) Regelmäßige Meldung der Betriebs- und Tierdaten
Der Arche-Hof Betreiber ist verpflichtet, jährlich zum 30. November den von der GEH-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellten Meldebogen zu den wichtigsten Betriebs- und Tierdaten zurückzuschicken. Diese Angaben sind für Koordinationsarbeiten unerlässlich.
12.) Tierbesatz auf den Flächen
Die Tierzahlen sollen den zur Verfügung stehenden Flächen (Stall, Weide) angepasst sein. Es soll keine Übernutzung der Flächen stattfinden. Als Richtwert kann ein Tierbesatz von 1,4 Großvieheinheiten (500 kg Lebendgewicht) pro Hektar angesetzt werden.
13.) Artgemäße Haltung und Fütterung der Tiere
Eine artgemäße Haltung und die artspezifische Fütterung ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Arche-Hof. Die Tiere sollten regelmäßig Auslauf zur Verfügung haben sowie Stroheinstreu im Liegebereich. Weidegang im Sommer sollte ebenso wie Gruppenhaltung praktiziert werden.
Tiergerechte Haltungssysteme bieten darüber hinaus interessante Ansatzpunkte zur Vermittlung landwirtschaftlicher Fragestellungen. Nicht tiergerechte Systeme wie z.B. Käfighaltung, ganzjährige Anbindehaltung und Vollspaltensysteme ohne feste Liegefläche sind für Arche-Höfe nicht zugelassen.
Bei der Fütterung sollte der Arche-Hof Betreiber Wert auf einen möglichst hohen Anteil betriebseigener heimischer Futtermittel mit hohem Grundfutteranteil legen. Die Fütterung sollte entsprechend dem Bedarf und der Genügsamkeit der Landrassen ausgerichtet sein. Die einseitige Fütterung mit Hochleistungsfuttermitteln und Masthilfen ist abzulehnen.
14.) Bewirtschaftung des Betriebes
Im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft ist es wünschenswert, wenn ein Arche-Hof entsprechend der Vorgaben von Extensivierungsprogrammen (z.B. HEKUL oder KULAP) oder entsprechend der EU-Bio-Verordnung (EWG 2092/91) wirtschaftet. Der entsprechende Nachweis sollte den Antragsunterlagen beigelegt werden.
15.) Versicherungsschutz für den Betrieb
Der Arche-Hof muss den Standards der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Es ist dringend anzuraten, eine gültige Betriebshaftpflicht sowie Feuerversicherung für den Betrieb zu haben.
16.) Ansprechende Präsentation des Betriebes
Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Hof und Tieren unabdingbar. Der Betrieb sollte die Möglichkeit haben, auch von Gruppen besichtigt zu werden.
17.) Breites Informations- und Begleitmaterial
Broschüren, Poster, Dias, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen sollen dem Besucher als zusätzliche Informationsquellen dienen. Das Material ist größtenteils über die GEH-Geschäftsstelle zu ermäßigten Konditionen beziehbar. Adressen von weiteren öffentlich zugänglichen Betrieben und Haustierparks bieten dem Interessierten darüber hinaus die Möglichkeit zur weiteren Themenvertiefung. Kostenloses Informationsmaterial der GEH soll immer für die Besucher zur Verfügung stehen.
18.) Fundiertes Fachwissen der Arche-Hof Betreiber und Fähigkeit zur Wissensvermittlung
Da sowohl Laien als auch Fachleute einen Arche-Hof besuchen, müssen die Betreiber über ein fundiertes Fachwissen verfügen. Die Bereitschaft und das Können, Inhalte zu gefährdeten Nutztierrassen sowie der Tätigkeit/Zielsetzung der GEH zu vermitteln, ist entscheidend für den Erfolg eines Arche-Hofes und des gesamten Arche-Hof Projektes. Ein Arche-Hof sollte Dreh- und Angelpunkt für regionale Aktivitäten sein, Aufmerksamkeit bei Presse, Rundfunk und Fernsehen finden und somit ein wichtiger Multiplikator im Bereich der Rassenvielfalt sein.
19.) Feste Öffnungs- und Begehungszeiten
Um ein möglichst großes Publikum anzusprechen, sind regelmäßige Begehungszeiten wichtig, die sich nach dem internen Betriebsablauf richten sollten. Jeder Arche-Hof Betreiber sollte beachten, dass der Publikumsverkehr den Betriebsablauf mitunter beeinträchtigen kann. Aus diesem Grund ist ein betriebsindividueller Kompromiss über feststehende Besuchstage und telefonische Voranmeldung anzuraten.
20.) Interessenvertretung der Arche-Höfe
Die GEH befasst sich als Koordinationsstelle damit, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Höfe zu koordinieren und nach Außenhin zu vertreten. Die GEH unterstützt die Arche-Hof Betreiber durch:
a) Kontaktvermittlung mit anderen Züchtern
b) Zugang zu Fachwissen durch Literatur sowie Vermittlung von Fachadressen
c) Informationsweitergabe zu artgerechter Tierhaltung und Tierzucht
d) Bereitstellung von Informationen zu Erhaltungsprojekten landes- und
bundesweit, sowie
auf
internationaler Ebene
e) Seminare und Jahrestreffen
f) Ideen zur Präsentation der Tiere auf den Höfen (Flyer, Schilder etc.)
Die Arche-Hof Betreiber sollen ihre aktive Mitarbeit auf regionalen und überregionalen Veranstaltungen im Sinne der Ziele der GEH einbringen.
21.) Austausch und Kontakt mit anderen Arche-Höfen in der Region
Die aktive Zusammenarbeit von Arche-Höfen einer Region ist nötig. Über die GEH können Informationen von bestehenden Regionalgruppen bezogen werden. Die Arche-Höfe und weitere Interessierte wie z.B. GEH-Mitglieder einer Region sollten sich langfristig gemeinsamen Zielen und Aufgaben im Bereich der Erhaltungsarbeit stellen.
22.) Eigene Produktherstellung, Direktvermarktung, Anschluss an Vermarktungsprogramm
Oft können die Produkte alter Rassen nicht über die herkömmlichen Vermarktungswege abgesetzt werden. Die eigene Produktherstellung in Verbindung mit Direktvermarktung und/oder Anschluss an ein spezielles Vermarktungsprogramm bietet Alternativen und stellen vor dem Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit interessante Möglichkeiten der Werbung dar.
23.) Der Arche-Hof Vertrag
Bei erfolgreicher Anerkennung erhält der Arche-Hof nach Zahlungseingang der Anerkennungsgebühren die entsprechenden Unterlagen, das Arche-Hof Schild sowie den Arche-Hof Vertrag. Der Vertrag wird in doppelter Ausführung angefertigt. Der Vertrag regelt die wichtigsten Belange zwischen dem Arche-Hof und der GEH.
24.) Die Anerkennung
Die Anerkennung als Arche-Hof der GEH erfolgt durch das Gremium der Arche-Hof Koordinatorengruppe. Dieser Gruppe liegt der Erstaufnahmeantrag des Hofes, der Beurteilungsbogen des Hofbesuches durch den GEH-Beauftragten sowie weitere verfügbare Informationen vor. Die Gruppe befürwortet die Anerkennung des Antragstellers mit 2/3 Mehrheit.
25.) Ablehnung der Anerkennung
Kann auf Grund der unzureichenden Erfüllung des GEH-Kriterienkataloges keine Anerkennung ausgesprochen werden, so ist eine Aufwandsentschädigung zu entrichten. Im Abstand von 1 Jahr nach der Ablehnung kann ein erneuter Antrag bei der GEH gestellt werden.
26.) Kündigung der Anerkennung als Arche-Hof
Erfüllt ein Arche-Hof nach erfolgter Aufforderung und Terminsetzung zur Beachtung o.g. Kriterien die Kriterien nicht, so kann die GEH (nach Vorschlag der Koordinatorengruppe an den Vorstand) den Arche-Hof mit sofortiger Wirkung aberkennen. Der Arche-Hof verliert damit jede Berechtigung zur Führung des Titels „GEH-anerkannter Arche-Hof“, bzw. darf das Arche-Hof Logo nicht mehr weiterbenützen. Das Arche-Hof Schild ist Eigentum der GEH und ist nach Beendigung des Vertrages an die GEH zurückzugeben.
27.) Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH
Der Hofbetreiber verpflichtet sich, die fälligen Gebühren für die Anerkennung des Betriebes sowie den GEH-Beitrag für Arche-Höfe regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten. Der Einzelmitgliedsbeitrag bei der GEH entfällt. Jeder Arche-Hof hat eine Stimme bei Mitgliederentscheidungen (Vorstandswahl etc.)
Die Gebühren für die Anerkennung etc. können der aktuellen Gebührenordnung für Arche-Höfe entnommen werden.
Jeder Arche-Hof erhält bei Anerkennung ein kostenloses Info-Paket mit Informationsmaterial der GEH im Wert von EUR 25,-. Weiteres Infomaterial wie Broschüren, Zeitungen und Bücher zur eigenen Fortbildung sowie zur Weitergabe und zum Verkauf sollte bei der GEH zu ermäßigten Konditionen angefordert werden.
28.) Gültigkeit der Kriterien
Der vorliegende Kriterienkatalog verliert seine Gültigkeit mit dem Datum einer Neuauflage durch die GEH-Koordinatorengruppe und den Beschluss des Vorstandes.
Witzenhausen, den 01.07.2001
Kontakt:
GEH-Geschäftsstelle, Walburgerstraße 2, 37213
Witzenhausen, Tel: 05542-1864, Fax: 05542-72560,
E-Mail: geh.witzenhausen@t-online.de
Gebührenordnung für das Arche-Hof Projekt der
Gesellschaft
zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)
Die Gebühren für bestehende Arche-Höfe, die
Neuaufnahme von Arche-Höfen (Anerkennung) und für die alle 2 Jahre
stattfindenden Hofbesuche durch GEH-Beauftragte betragen im Einzelnen:
1. Jährlicher Beitrag für
Arche-Höfe:
110,- EUR (60,- EUR GEH-Mitgliedsbeitrag
plus 50,- EUR Projektbeitrag)
Mitglied in der GEH sind alle zu einem
Arche-Hof angehörenden Personen. Nur
eine Person pro Arche-Hof ist bei Mitgliederabstimmungen stimmberechtigt.
2.
Einmaliger Anerkennungsbeitrag für die Neuaufnahme von Arche- Höfen: 200,-EUR.
Im einmaligen Anerkennungsbeitrag sind
Fahrtkosten sowie der Aufwand
für
Vor- und Nachbereitung enthalten. Ein Abschlag in Höhe von
EUR 50,- ist vor dem Besuchstermin
auf das Konto der GEH (Sparkasse
Werra-Meißner,
Konto-Nr: 503 918 04, BLZ 522 500 30) zu überweisen.
3.
Das Informations-Paket
Jeder Arche-Hof erhält bei Anerkennung ein
kostenloses Info-Paket mit
Informationsmaterial
der GEH im Gegenwert von EUR 25,-.Weiteres
Infomaterial wie Broschüren, Zeitungen und Bücher zur eigenen Fort-
bildung sowie zur Weitergabe und
zum Verkauf sollte bei der GEH zu
ermäßigten Konditionen angefordert werden.
Die Arche-Höfe erhalten gegen
Kostenerstattung diverse Schilder mit
allgemeinen Informationen zu gefährdeten Haustierrassen sowie
Beschreibungen zu den im Betrieb
gehaltenen gefährdeten Rassen.
Die Gebührenordnung verliert ihre Gültigkeit bei der Festlegung einer neuen Gebührenordnung durch die GEH.
Witzenhausen, den 01.07.2001
Kontakt:
GEH-Geschäftsstelle, Walburgerstraße 2, 37213
Witzenhausen, Tel: 05542-1864, Fax: 05542-72560,
E-Mail: info@g-e-h.de
Ein Informationsservice der Geschäftsstelle
(GEH)
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Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)