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Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter
Haustierrassen e.V. (GEH) Kriterienkatalog für die Ernennung zum Arche-Park |
Ein Arche-Park verfolgt unter anderem das Ziel, eine breite Öffentlichkeit
mit der Problematik von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen
vertraut zu machen.
Ein potentieller Arche-Park sollte bestimmte Kriterien erfüllen, um eine
attraktive, erlebnisbezogene Plattform der Wissensvermittlung zu sein sowie eine
Art Vorbildfunktion für interessierte Personen im Bereich Erhaltung der
Artenvielfalt einnehmen können.
1.) Mindestanforderungen
Der potentielle Arche-Park muss vor Anerkennung mindestens ein Jahr lang als juristische Person Mitglied in der GEH gewesen sein. Durch die Mitgliedschaft soll der Arche-Park-Betreiber einen Einblick in die Struktur und Erhaltungsarbeit der GEH bekommen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sich die späteren Arche-Park-Betreiber mit der Arbeit der GEH identifizieren können
2.) Zoo oder Haustierpark oder Freilichtmuseum oder Schulbauernhof
Im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Betrieb soll ein Arche-Park nicht die wirtschaftliche Nutzung gefährdeter Haustierrassen aufzeigen, sondern deren Vielfalt demonstrieren.
Haltung von mindestens 5 verschiedenen Rassen aus 3 verschiedenen Spezies der Roten Liste der GEH
. Um eine gewisse Attraktivität und Bandbreite zu zeigen, sollen mindestens 5 verschiedene Rassen aus 3 verschiedenen Spezies gehalten und gezüchtet werden. Neben den bedrohten Rassen sollen auch sog. Wirtschaftsrassen gehalten werden. Hieraus ergeben sich bei der gleichzeitigen Präsentation von bedrohten und nichtbedrohten Rassen, z.B. Angler Sattelschwein und Pietrainschwein interessante Ansatzpunkte der Wissensvermittlung. Es sollten beide Rassen in ihrer Umgebung gezeigt werden, d.h. alte Rassen in extensiver Haltung, Hochleistungsrassen in intensiver Nutzung3.) Eindeutige Deklaration der Rassen
Um die Glaubwürdigkeit der Arche-Parks zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, die verschiedenen Rassen und Kreuzungstiere deutlich zu unterscheiden und den Besuchern und Besucherinnen erkenntlich zu machen. Auf Schildern, die die Rassen ausweisen, muss das GEH-Logo deutlich erkennbar sein
4.) Tierhaltung unter der Zielsetzung der Tierpräsentation
Die Tiere sollen nicht unbedingt als Nutztiere gehalten werden. Sie sollen in erster Linie ansprechend präsentiert werden. Dabei soll besonderer Wert auf artgerechte Haltung und bedarfsmäßige Fütterung gelegt werden. Der Besucher soll die Rasse kennen lernen und sich über ihre Geschichte und ihre besonderen Eigenschaften informieren können. Eine zielorientierte Züchtung muss gewährleistet sein
5.) Vatertierhaltung
Die Vatertierhaltung ist für den Erhalt einer breiten genetischen Basis wichtig und sollte auch auf dem Betrieb angesiedelt sein. Wo künstliche Besamung möglich ist, müssen keine Vatertiere gehalten werden. Es sollen nur für die Zucht geeignete Vatertiere eingesetzt werden. Den Arche-Parks kommt in diesem Aufgabenbereich – gerade auch weil sie im Licht der Öffentlichkeit stehen – eine entscheidende Rolle zu. Ein Austausch wertvoller Zuchttiere und Informationsaustausch mit anderen Arche-Parks der Region sollte stattfinden.
6.) Artgerechte Haltung und Fütterung der Tiere
Eine artgerechte Haltung und artspezifische Fütterung ist eine Grundvoraussetzung für die Ernennung zum Arche-Park
7.) Ansprechende Präsentation des Betriebes
Für eine ansprechende Öffentlichkeitsarbeit ist ein gepflegtes Erscheinungsbild von Anlage und Tieren unabdingbar
8.) Breites Informations- und Begleitmaterial
Broschüren, Poster, Dias, Postkarten und themenbegleitende Ausstellungen sollen dem Besucher als zusätzliche Informationsquelle dienen. Das Material ist größtenteils über die GEH-Geschäftsstelle zu besonderen Konditionen beziehbar. Die GEH muss auf allen Infomaterialien als Projektträger erkennbar sein. Es soll mindestens einmal im Jahr eine Veranstaltung zu gefährdeten Nutztierrassen stattfinden.
Adressen von weiteren öffentlich zugänglichen Betrieben und Haustierparks bieten dem Interessierten darüber hinaus die Möglichkeit zur weiteren Themenvertiefung. Informationsmaterial soll immer für die Besucher zur Verfügung stehen.
Es soll ein Mitglied der GEH aus der Region des Arche-Parks als Ansprechpartner und Kontaktperson zwischen Arche-Park und GEH eingesetzt werden. Diese Person sorgt für ständig verfügbares Informationsmaterial und sorgt für die Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen Arche-Park und GEH
9.) Fundiertes Fachwissen des Tierbetreuers und Fähigkeit zur Wissensvermittlung
Da sowohl Laien als auch Fachleute Arche-Parks besuchen, sollten die Tierbetreuer/innen über ein fundiertes Fachwissen verfügen.Die Bereitschaft und das Können, Inhalte zu gefährdeten Nutztierrassen sowie der GEH zu vermitteln, ist entscheidend für den Erfolg eines Arche-Parks und des gesamten Projektes. Ein Arche-Park kann Dreh- und Angelpunkt für regionale Aktivitäten sein, Aufmerksamkeit bei Presse, Rundfunk und Fernsehen finden und somit ein wichtiger Multiplikator im Bereich der Artenvielfalt sein
10.) Interessenvertretung des Arche-Parks
Die GEH bemüht sich als Koordinationsstelle, die Interessen, Anregungen und Belange der Arche-Parks zu koordinieren und nach außen hin zu vertreten. Die GEH bemüht sich, Unterstützung für das Arche-Park-Projekt zu bekommen und ihr Wissen und Kenntnisse weiterzugeben. Die GEH ist aus diesem Grund auf eine gute Zusammenarbeit mit den Arche-Parks angewiesen, wie z.B. Bekanntgabe über Änderungen im Tierbestand oder bei Beschreibungen der Anlage.
11.) Aufwandsentschädigung für Kosten der GEH
- Kosten für ersten Beratungsbesuch (Beratung, Anfahrt, Gebühr für die Bearbeitung des Antrags)
- Kosten für Anerkennung
- Kosten für Nachkontrolle
- Mitgliedsbeitrag (juristische Person
12.) Wunschkriterien
Erhaltungszucht mehrerer bedrohter Rassen
Idealerweise wird von jeder Tierart (Rind, Schaf, Ziege, Pferd, Schwein, Hund, Kaninchen, Huhn, Ente, Gans) mindest eine bedrohte Rasse gehalten. Auch hier wäre es wünschenswert, wenn Vatertiere gehalten würden.
Die jeweilige Rasse kann als Ansatzpunkt für die Vermittlung der Gesamtsituation und Entwicklung (gestern-heute-morgen) einer Nutztierart dienen.Regionale Rassen in Bezug zur örtlichen Wirtschaftsweise
Es sollen standortangepasste – bevorzugt regionale – Rassen gehalten werden. Durch die Haltung regional typischer Rassen lässt sich der kulturhistorische Wert in Bezug zur Ursprungsregion und gegebenenfalls auch zur Hofgeschichte darstellen. In diesem Zusammenhang kommt der Tierhaltung unter traditionellen, rassetypischen Bedingungen (z.B. Moorbeweidung mit der Moorschnucke) eine besondere Bedeutung zu. Arche-Parks sollten versuchen, diese Bedingungen in den Gehegen nachzuempfinden.
Rescue-Station
Ein Arche-Park erklärt sich dazu bereit, im Notfall als Rescue-Station, d.H. als Auffangstation für akut gefährdete Tiere zu fungieren. Dabei sollte jeder Arche-Park Unterbringungsmöglichkeiten entweder für ... Großvieheinheiten bieten. Der zukünftige Arche-Park benennt im Antrag auf Ernennung zum Arche-Park die für ihn in Frage kommenden Unterbringungsmöglichkeiten.
Gute Verkehrsanbindung
Wünschenswert wäre eine gute Verkehrsanbindung möglichst auch an den öffentlichen Nahverkehr, um sowohl die Belastung der Umwelt als auch des Arche-Parks möglichst gering zu halten.
Wirtschaftliche Tierhaltung
Soweit möglich, soll die Tierhaltung auch wirtschaftlich sein, d.h. dass von den gehaltenen Tiere Produkte gewonnen werden, die nach Möglichkeit selbst vermarktet werden.
Austausch zwischen den Arche-Parks
Es soll ein Informations- und Zuchttieraustausch zwischen den Arche-Parks stattfinden. Dieser kann zwar von der GEH initiiert, aber nicht unterhalten werden. Die Arche-Parks sind angehalten, den Austausch in ihrem Interesse durch Eigeninitiative aufrecht zu erhalten.
Kontakt:
GEH-Geschäftsstelle, Walburgerstraße 2, 37213
Witzenhausen, Tel: 05542-1864, Fax: 05542-72560,
E-Mail: info@g-e-h.de
Ein Informationsservice der Geschäftsstelle
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